Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der meisten Behandlungen – je nach abgeschlossenem Vertrag – üblicherweise ganz.
Private Zusatzversicherungen beteiligen sich an oder übernehmen Kosten, wenn ausdrücklich für Behandlung bei Ärzten (nicht: Heilpraktikern) für ‚Naturheilverfahren‘ oder ‚Chinesische Medizin’ im Vertrag beinhaltet ist.
Sie erhalten von mir eine privatärztliche Rechnung im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).